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Die Mitgliedstaaten sollten das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR), das durch die Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, mit den Finanzmitteln ausstatten, die erforderlich sind, um das ordnungsgemäße Funktionieren dieses Systems zu gewährleisten.
Das mit der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) soll den…
Die Mitgliedstaaten statten EUROSUR mit den erforderlichen Finanzmitteln aus, um sein ordnungsgemäßes Funktionieren sicherzustellen.
Ein Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, sollte einer verstärkten Überwachung im Rahmen dieser Verordnung unterstellt werden, wenn er von schweren…
Die Mitgliedstaaten sollten ein integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Zahlungen, die in der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und der…
Um eine kohärente unionsweite Makrofinanzaufsicht sicherzustellen, sollte der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) auf die Wirtschaft der Union…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden eine Makroaufsicht des Finanzsystems auf Ebene der Union und ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.