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Das mit der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Grenzüberwachungssystem (Eurosur) soll den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Agentur verstärken. Damit soll sichergestellt werden, dass sich das Lagebewusstsein und die Reaktionsfähigkeit der Mitgliedstaaten, auch mit Unterstützung der Agentur, zum Zwecke der Aufdeckung, Prävention und Bekämpfung von illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität sowie der Leistung eines Beitrags zur Gewährleistung des Schutzes und der Rettung des Lebens von Migranten an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten erheblich verbessern. Bei der Koordinierung von Grenzüberwachungseinsätzen sollte die Agentur den Mitgliedstaaten Informationen und Analysen zu diesen Einsätzen im Einklang mit der genannten Verordnung zur Verfügung stellen.
Die Mitgliedstaaten sollten das Europäische Grenzüberwachungssystem (EUROSUR), das durch die Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des…
Die operative Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten bei den Grenzkontrollen sollten durch die mit der Verordnung (EG) Nr.…
Durch die Annahme der Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.…
Das Instrument sollte die Tätigkeiten ergänzen und ausbauen, die zum Aufbau der operativen Zusammenarbeit unter der Verantwortung der durch die Verordnung (EG)…
Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinschaftsagenturen und zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten sollte verbessert werden. Hierzu sollte es möglich sein,…
Die Zusammenarbeit mit benachbarten Drittstaaten ist von entscheidender Bedeutung, um unbefugte Grenzübertritte zu verhindern, die grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.