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Aufgrund der rechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit Titel V AEUV ist es rechtlich nicht möglich, den Fonds als ein einziges Finanzierungsinstrument aufzulegen. Deshalb sollte der Fonds als umfassender Rahmen für die finanzielle Unterstützung seitens der Union im Bereich der inneren Sicherheit eingerichtet werden, der das mit dieser Verordnung geschaffene Instrument für die finanzielle Unterstützung für Außengrenzen und Visa (im Folgenden „Instrument“) sowie das mit der Verordnung (EU) Nr. 513/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführte Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements umfasst. Dieser umfassende Rahmen sollte durch die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ergänzt werden, auf die sich die vorliegende Verordnung hinsichtlich der Vorschriften über Programmplanung, Mittelverwaltung, Verwaltung und Kontrolle, Rechnungsabschluss, Beendigung von Programmen, Berichterstattung und Evaluierung stützen sollte.
Mit dieser Verordnung wird ein Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung…
Aufgrund der rechtlichen Besonderheiten im Zusammenhang mit Titel V AEUV ist es nicht möglich, den Fonds für die innere Sicherheit als ein einziges…
Mit dieser Verordnung wird ein Instrument für die finanzielle Unterstützung im Bereich Management der Außengrenzen und gemeinsame Visumpolitik (im Folgenden…
Der Fonds sollte die Tätigkeiten der durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates errichteten Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den…
Die finanzielle Unterstützung in diesen Bereichen sollte insbesondere auf Maßnahmen abzielen, die gemeinsame grenzüberschreitende Aktionen, den…
Was seine Verwaltung und Handhabung anbelangt, so sollte der Fonds Bestandteil eines kohärenten Rahmens sein, der durch diese Verordnung und die Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.