Erwägungsgrund 5 32021R1149
Um den Schengen-Besitzstand zu wahren und zu einem hohen Maß an Sicherheit in der Union beizutragen, sind die Mitgliedstaaten seit dem 6. April 2017 verpflichtet, Unionsbürger beim Überschreiten der Außengrenzen der Union einem systematischen Abgleich mit den einschlägigen Datenbanken zu unterziehen. Des Weiteren hat die Kommission eine Empfehlung über die bessere Nutzung von Polizeikontrollen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an die Mitgliedstaaten gerichtet. Zu den wichtigsten Grundsätzen, von denen sich die Union und die Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Verwirklichung einer wirksamen und echten Sicherheitsunion leiten lassen, sollten Solidarität unter den Mitgliedstaaten, eine klare Aufteilung der Verantwortlichkeiten, die Achtung der Grundrechte und -freiheiten, das Rechtsstaatsprinzip, eine starke Ausrichtung auf die globale Perspektive und die gebotene Kohärenz mit der externen Dimension der Sicherheit gehören.