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Der Fonds sollte die Tätigkeiten der durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates errichteten Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergänzen und verstärken, deren Aufgabe unter anderem darin besteht, den Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen die erforderliche Unterstützung zu leisten sowie die besten Vorgehensweisen für die Beschaffung von Reisedokumenten und die Abschiebung von Drittstaatsangehörigen, die sich unrechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten, zu ermitteln sowie den Mitgliedstaaten in Situationen, in denen sie verstärkte technische und operative Hilfe an den Außengrenzen benötigen, beizustehen, wobei dies auch bei humanitären Notfällen und Seenotrettungsaktionen der Fall sein kann.
Die operative Zusammenarbeit und die gegenseitige Unterstützung der Mitgliedstaaten bei den Grenzkontrollen sollten durch die mit der Verordnung (EG) Nr.…
Der Fonds sollte die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Strategien zur Organisation der legalen Migration unterstützen und ihre Fähigkeit zur Entwicklung,…
Der Fonds sollte die Tätigkeiten des mit der Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen…
Das Instrument sollte die Tätigkeiten ergänzen und ausbauen, die zum Aufbau der operativen Zusammenarbeit unter der Verantwortung der durch die Verordnung (EG)…
Der Fonds sollte nicht nur, wie in dieser Verordnung vorgesehen, die Rückkehr von Personen unterstützen, sondern auch andere Maßnahmen zur Bekämpfung der…
Der Fonds sollte die Bemühungen der Union und der Mitgliedstaaten unterstützen, die darauf gerichtet sind, die Fähigkeit der Mitgliedstaaten zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.