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In Verordnung (EG) Nr. 718/1999 sind Maßnahmen vorgesehen, die Binnenschifffahrtsunternehmer zum Beitritt zu Binnenschifffahrtsverbänden ermutigen sollen, nicht aber Maßnahmen zur Stärkung der Organisationen, die die Binnenschifffahrtsbranche auf Unionsebene vertreten, obwohl stärkere Organisationen auf Unionsebene dazu beitragen können, der Fragmentierung der Branche entgegenzuwirken.
Verordnung (EG) Nr. 718/1999 sollte durch Maßnahmen ergänzt werden, die zum Ziel haben, Berufsbildungs- oder Umschulungsangebote auch Besatzungsmitgliedern…
In der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates werden kapazitätsbezogene Maßnahmen der Union für Schiffe festgelegt, die zur Güterbeförderung auf den…
Im Rahmen der Modernisierung und der Umstrukturierung der Flotten sollten möglichst frühzeitig soziale Maßnahmen zugunsten aller Besatzungsmitglieder,…
Die Maßnahmen der Union auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt sollten darauf ausgerichtet sein, die Entwicklung einheitlicher technischer Vorschriften für…
Die in Verordnung (EG) Nr. 718/1999 vorgesehenen Maßnahmen zu Berufsbildung oder Umschulung sind von Bedeutung für alle Besatzungsmitglieder, die aus der…
Die Maßnahmen gemäß Artikel 8 Verordnung (EG) Nr. 718/1999 im Zusammenhang mit der Modernisierung der Unionsflotte betreffen lediglich soziale Angelegenheiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.