Erwägungsgrund 6 32014R0588
In Bezug auf L-Ascorbinsäure gelangte die EFSA zu dem Schluss, dass die Aufnahme dieses Stoffes in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sinnvoll ist.
In Bezug auf L-Ascorbinsäure gelangte die EFSA zu dem Schluss, dass die Aufnahme dieses Stoffes in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sinnvoll ist.