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Mit der Verordnung (EU) Nr. 487/2013 der Kommission werden einige der Sprachentabellen für Gefahrenhinweise in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und einige der Sprachentabellen für Sicherheitshinweise in Anhang IV der Verordnung geändert. Mit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 müssen alle Gefahren- und Sicherheitshinweise in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die Verordnung (EU) Nr. 487/2013 der Kommission geänderten Fassung auch in kroatischer Sprache vorliegen. Mit dieser Verordnung werden die erforderlichen Anpassungen in die Sprachentabellen eingebracht.
Anmerkung H erhält folgende Fassung: „Anmerkung H: Die für diesen Stoff anzuwendende Einstufung und das entsprechende Kennzeichnungsetikett gelten für die in…
In Bezug auf den Sicherheitshinweis P210 in Anhang IV Teil 1 Tabelle 6.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 hat die Revision 5 des global harmonisierten Systems…
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 25 Absatz 5 wird gestrichen. 2. In Artikel 26 Absatz 1 wird folgender neuer Abschnitt…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG muss geändert werden, um die Definitionen der gefahrenrelevanten Eigenschaften gegebenenfalls anzupassen und an die…
Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält zwei Listen der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. Tabelle 3.1 enthält…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.