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Um dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, wurde Tabelle 3.1 in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 durch Hinzufügung, Streichung oder Änderung von Einträgen für Stoffe oder Einstufungen mehrfach geändert. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass die chemischen Bezeichnungen in Anhang VI Tabelle 3.1 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in den Sprachen eingetragen sind, in denen die Verordnung veröffentlicht wurde, muss Tabelle 3.1 teilweise ersetzt werden.
In Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 werden die Einträge in der durch die Anhänge I und II der Verordnung (EG) Nr. 790/2009 geänderten Tabelle…
Die Tabellen 3.1 und 3.2 in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten die Listen der Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe, die…
Tabelle 3.1 in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält die Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe auf…
Tabelle 3.1 in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthält die Liste der harmonisierten Einstufungen und Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe auf…
Aus Gründen der Klarheit sollte Tabelle 3 im Anhang des Beschlusses (EU) 2017/1218 dahin gehend geändert werden, dass eine Spalte mit der Einstufung des Stoffes…
Durch die Verordnung (EU) 2017/776 werden auch Änderungen an Titeln und Nummerierungen in Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.