Erwägungsgrund 16 32014R0609
Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission kann die ordnungsgemäße Anwendung der Finanzvorschriften über die Eigenmittel erleichtern.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission kann die ordnungsgemäße Anwendung der Finanzvorschriften über die Eigenmittel erleichtern.