Art. 10a Abs. 6 32014R0609Bereitstellung der MwSt.- und BNE-Eigenmittel
Die Finanzierung der Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Schweden gewährten Bruttokürzung bleibt auch bei etwaigen Berichtigungen der…
Art. 3 Abs. 3 32007D0436BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2007/436/EG, Euratom)
Führen Änderungen des ESVG 95 zu erheblichen Änderungen des BNE, die für die Zwecke dieses Beschlusses berücksichtigt werden, so nimmt die Kommission auf der…
Art. 10b Abs. 4 32014R0609Angleichungen der MwSt.- und BNE-Eigenmittel vorangegangener Haushaltsjahre
Die gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 vorbehaltlich des Artikels 5 derselben Verordnung gegebenenfalls an dem BNE der früheren…
Erwägungsgrund 2 32016R0804VERORDNUNG (EU, Euratom) 2016/804 DES RATES vom 17. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 zur Festlegung der Methoden und Verfahren für die Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel sowie der Maßnahmen zur Bereitstellung der erforderlichen Kassenmittel
Um der Kommission (Eurostat) genügend Zeit für eine Bewertung der betreffenden Daten zum Bruttonationaleinkommen (BNE) und dem BNE-Ausschuss über ausreichend…
Erwägungsgrund 1 32019R0516VERORDNUNG (EU) 2019/516 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. März 2019 zur Harmonisierung des Bruttonationaleinkommens zu Marktpreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/130/EWG, Euratom des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1287/2003 des Rates (BNE-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Bruttonationaleinkommen zu Marktpreisen (im Folgenden „BNE“) ist die Grundlage für die Berechnung des größten Anteils der Eigenmittel des Gesamthaushalts…
Erwägungsgrund 20 32009R0846VERORDNUNG (EG) Nr. 846/2009 DER KOMMISSION vom 1. September 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Die in der Ausgabenerklärung für den Teilabschluss geforderten Informationen sollten mit den in der Ausgabenerklärung für Zwischen- und Abschlusszahlungen…