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Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Formetanat in Tafel- und Keltertrauben, Erdbeeren, Paprika, Schlangengurken, Bohnen mit Hülsen, Porree und Zucchini keine Angaben vorliegen und dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager erforderlich ist. Die RHG für diese Erzeugnisse sollten auf der spezifischen Bestimmungsgrenze oder entsprechend dem Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt werden.
Bezüglich der Anwendung von Formetanat bei Aprikosen/Marillen befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die vorgelegten Angaben…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Formetanat in Melonen und Wassermelonen einige Angaben fehlen und dass eine weitere Prüfung durch…
Für Fluazinam legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor.…
Für Natrium-5-nitroguaiacolat, Natrium-o-nitrophenolat und Natrium-p-nitrophenolat legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Dicloran legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine…
Für Metaldehyd hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.