Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bezüglich der Anwendung von Formetanat bei Aprikosen/Marillen befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die vorgelegten Angaben nicht ausreichen, um einen neuen RHG festzusetzen. Sie gab an, dass die vorgeschlagenen RHG für Erdbeeren, Paprika, Schlangengurken und Zucchini Bedenken im Hinblick auf den Verbraucherschutz aufwerfen könnten. Die RHG für diese Erzeugnisse sollten auf der spezifischen Bestimmungsgrenze oder entsprechend dem Standardwert gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt werden.
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Formetanat in Tafel- und Keltertrauben, Erdbeeren, Paprika, Schlangengurken, Bohnen mit Hülsen,…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Formetanat für die Anwendung bei Aprikosen/Marillen, Pfirsichen…
Sie gab an, dass die bewerteten neuen Anwendungen von Oxamyl bei Paprika, Melonen und Wassermelonen sowie der geltende RHG für Paprika Bedenken im Hinblick auf…
Die Behörde gab an, dass der geltende RHG für Formetanat in Zucchini Bedenken im Hinblick auf den Verbraucherschutz aufwerfen könnte.
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Formetanat in Melonen und Wassermelonen einige Angaben fehlen und dass eine weitere Prüfung durch…
Die Behörde zog in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen den Schluss, dass in Bezug auf die Anwendung von Acequinocyl bei Melonen und Kürbis, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.