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Für Formetanat legte die Behörde eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 vor. Sie empfahl, den geltenden RHG für Tomaten/Paradeiser beizubehalten.
Für Cyromazin legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „Behörde“) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Für Oxamyl legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Bezüglich der Anwendung von Formetanat bei Aprikosen/Marillen befand die Behörde in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme, dass die vorgelegten Angaben…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff 8-Hydroxyquinolin für die Anwendung bei Tomaten wurde gemäß Artikel 6…
Die Behörde kam zu dem Schluss, dass bezüglich der RHG für Formetanat in Tafel- und Keltertrauben, Erdbeeren, Paprika, Schlangengurken, Bohnen mit Hülsen,…
Für Rimsulfuron legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.