Erwägungsgrund 1 32014R0627
Mit der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission wird die gesetzliche Verpflichtung der Kommission festgelegt, in Bezug auf Fahrzeuge mit Selbstzündungsmotoren eine Überprüfung der technischen Durchführbarkeit der Überwachung der Leistungsfähigkeit des Dieselpartikelfilters (DPF) hinsichtlich der in Anhang X Tabelle 1 der Verordnung enthaltenen OBD-Schwellenwerte durchzuführen.