Erwägungsgrund 3 32014R0627
Des Weiteren sollte für Fremdzündungsmotoren die Tabelle 1 von Anlage 9 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 ebenfalls angepasst werden, indem sowohl eine Spalte hinsichtlich der Anforderung an die Überwachung der Kohlenmonoxidwerte in Bezug auf die in Tabelle 2 von Anhang X der Verordnung Nr. 582/2011 enthaltenen OBD-Schwellenwerte als auch eine Spalte hinsichtlich der in den Abschnitten 6 bis 6.5.5.1 von Anhang X der Verordnung enthaltenen Anforderungen an die Betriebsleistung eingefügt wird.