Erwägungsgrund 2 32014R0627
Die Kommission hat die Überprüfung durchgeführt und ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die geeignete Technologie für die Überwachung der DPF-Leistungsfähigkeit hinsichtlich der OBD-Schwellenwerte verfügbar ist. Gleichwohl geht aus der Überprüfung hervor, dass es zweckmäßig wäre, den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anforderungen für die DPF-Leistungsfähigkeit zu verschieben, um der Industrie eine ausreichende Vorlaufzeit zu gewähren, damit diese die tatsächliche Verfügbarkeit der Ausrüstung im Hinblick auf die Massenproduktion und die Anpassung an die Fahrzeuge sicherstellen kann. Es ist daher notwendig, die Tabelle 1 von Anlage 9 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 anzupassen, um das neue Datum für das Inkrafttreten darin aufzunehmen.