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Die Kommission hat die Überprüfung durchgeführt und ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die geeignete Technologie für die Überwachung der DPF-Leistungsfähigkeit hinsichtlich der OBD-Schwellenwerte verfügbar ist. Gleichwohl geht aus der Überprüfung hervor, dass es zweckmäßig wäre, den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anforderungen für die DPF-Leistungsfähigkeit zu verschieben, um der Industrie eine ausreichende Vorlaufzeit zu gewähren, damit diese die tatsächliche Verfügbarkeit der Ausrüstung im Hinblick auf die Massenproduktion und die Anpassung an die Fahrzeuge sicherstellen kann. Es ist daher notwendig, die Tabelle 1 von Anlage 9 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 anzupassen, um das neue Datum für das Inkrafttreten darin aufzunehmen.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission wird die gesetzliche Verpflichtung der Kommission festgelegt, in Bezug auf Fahrzeuge mit…
Tabelle 1 von Anlage 9 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 erhält folgende Fassung: „Tabelle 1 Buchstabe NOx — OBD-Schwellenwerte Partikel —…
Des Weiteren sollte für Fremdzündungsmotoren die Tabelle 1 von Anlage 9 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 ebenfalls angepasst werden, indem sowohl…
Gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 können Fahrzeuge, die unter die Verordnung fallen, erst nach der Euro-6-Emissionsnorm typgenehmigt…
Das Risiko von unbefugten Eingriffen in und Totalausfällen von Dieselpartikelfiltern (DPF) erfordert eine Überwachung der DPF zum Schutz vor solchen…
Damit die Mitgliedstaaten durch die rechtlichen Verpflichtungen, die ihnen aus der Richtlinie 2009/138/EG und später im Rahmen der im Omnibus-II-Vorschag…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.