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Des Weiteren sollte für Fremdzündungsmotoren die Tabelle 1 von Anlage 9 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 ebenfalls angepasst werden, indem sowohl eine Spalte hinsichtlich der Anforderung an die Überwachung der Kohlenmonoxidwerte in Bezug auf die in Tabelle 2 von Anhang X der Verordnung Nr. 582/2011 enthaltenen OBD-Schwellenwerte als auch eine Spalte hinsichtlich der in den Abschnitten 6 bis 6.5.5.1 von Anhang X der Verordnung enthaltenen Anforderungen an die Betriebsleistung eingefügt wird.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission wird die gesetzliche Verpflichtung der Kommission festgelegt, in Bezug auf Fahrzeuge mit…
Tabelle 1 von Anlage 9 zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 erhält folgende Fassung: „Tabelle 1 Buchstabe NOx — OBD-Schwellenwerte Partikel —…
Die Verordnung (EU) Nr. 582/2011 schreibt vor, dass der OBD-Schwellenwert für Kohlenmonoxidemissionen festgelegt wird.
Die Verordnung (EG) Nr. 692/2008 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I Anlage 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Dieser…
eine Erklärung über die Übereinstimmung der Leistung des OBD-Systems im Betrieb mit den in Anhang X Anlage 6 aufgeführten Anforderungen;
Die Kommission hat die Überprüfung durchgeführt und ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass die geeignete Technologie für die Überwachung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.