Erwägungsgrund 7 32015R1185
Schätzungen zufolge wiesen Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte im Jahr 2010 in der Union einen jährlichen Energieverbrauch von 627 PJ (15,0 Mio. t RÖE) auf, was einem Kohlendioxid-Ausstoß (CO2) von 9,5 Mio. t entspricht. Soweit keine spezifischen Maßnahmen getroffen werden, wird sich der mit Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten verbundene jährliche Energieverbrauch im Jahr 2030 voraussichtlich auf 812 PJ (19,4 Mio. t RÖE) belaufen, was einem CO2-Ausstoß von 8,8 Mio. t entsprechen würde.