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Die auf Unionsebene vom Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten durchgeführten Audits haben gezeigt, dass die Verbringung von nicht enthäutetem, frei lebendem Großwild von einem Jagdort zu einem zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb, der im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats liegt, gängige Praxis ist und ein erheblicher Teil des Fleisches von frei lebendem Großwild in der Union so erzeugt wird.
die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Tieren und Waren, die aus dem betreffenden Drittland in die Union verbracht werden, und anderer amtlicher…
die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial, die aus dem Drittland in die Union verbracht werden, und anderer amtlicher von…
von der zuständigen Behörde des Drittlands oder Gebiets , aus dem der Versand erfolgt, zugelassen und gelistet ist, es sei denn, alternative…
Um daher sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 und der Richtlinie 89/662/EWG eingehalten werden, ist es erforderlich, die…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten die amtlichen Kontrollen mit derselben Sorgfalt durchführen, unabhängig davon, ob die durchzusetzenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Amtliche Kontrollen von Tieren und Waren, die aus Drittländern in die Union verbracht werden, sind von zentraler Bedeutung, da diese Kontrollen sicherstellen,…