Art. 4 Abs. 1 Buchst. e AGVOAnmeldeschwellen
KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen: 2,2 Mio. EUR pro Unternehmen und Jahr;
Art. 1 Nr. 3 Buchst. a Buchst. e 32023R1315VERORDNUNG (EU) 2023/1315 DER KOMMISSION vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
KMU-Beihilfen für die Teilnahme an Messen: 2,2 Mio. EUR pro Unternehmen und Jahr;“
Art. 24 Abs. 4 32022R2472VERORDNUNG (EU) 2022/2472 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Beihilfen dienen zur Deckung der folgenden beihilfefähigen Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung von und der Teilnahme an Wettbewerben, Messen und…
Art. 24 Abs. 4 AGVOBeihilfen für Scouting-Kosten
Die Beihilfeintensität darf 50 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
Art. 45 Abs. 3 Buchst. f 32022R2473VERORDNUNG (EU) 2022/2473 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Miete für die Ausstellungsräume und Stände sowie die Kosten für Montage und Demontage oder