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Die Finanzierungen für die Endempfänger werden durch gewerbliche Finanzintermediäre bereitgestellt, die anhand objektiver Kriterien in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren ausgewählt werden.
Der gewerbliche Finanzintermediär, der die Finanzierung für den Endempfänger bereitstellt, trägt bei jeder finanziellen Transaktion ein Mindestrisiko von 20 %.
Der Nominalbetrag der Gesamtmittel, die für jeden Endempfänger über alle gewerblichen Finanzintermediäre bereitgestellt werden, darf 8,25 Mio. EUR nicht überschreiten.
Nach Artikel 56c wird folgender Abschnitt 16 eingefügt: „ ABSCHNITT 16 Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds ‚InvestEU‘ unterstützten Finanzprodukten Gegenstand…
Artikel 56d Absatz 4 erhält folgende Fassung: „4. Die in den Artikeln 56e und 56f festgelegten Höchstbeträge gelten für die gesamten ausstehenden Finanzmittel –…
Beihilfen im Rahmen von aus dem Fonds „InvestEU“ unterstützten Finanzprodukten: die in Kapitel III Abschnitt 16 festgesetzten Beträge;
Bei Risikofinanzierungsmaßnahmen, mit denen beihilfefähigen Unternehmen Risikofinanzierungen in Form von Beteiligungen, beteiligungsähnlichen Investitionen oder…
Der Nominalbetrag der Gesamtmittel, die einem Endempfänger im Rahmen der Unterstützung durch den Fonds „InvestEU“ gewährt werden, überschreitet nicht 16,5 Mio.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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