Verordnung (EU) 2021/1237 der Kommission vom 23. Juli 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission beinhaltet eine wichtige Ausnahme von der allgemeinen Regel, dass die Mitgliedstaaten geplante neue Beihilfen vor ihrer Durchführung bei der Kommission anmelden müssen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Erwägungsgrund 1 32021R1237
Erwägungsgrund 1 32021R1237Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen