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Angesichts der spezifischen Nachteile und der Unterschiede zwischen KMU können unterschiedliche Beihilfeintensitäten und Aufschläge angewandt werden.
Beihilfefähig sind eine oder mehrere der folgenden Kostenarten:
Die Beihilfeintensität darf 50 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
Anlaufbeihilfen können gewährt werden:
Die Beihilfeintensität darf bei großen Unternehmen höchstens 15 % und bei KMU höchstens 50 % der beihilfefähigen Kosten betragen.
KMU spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und sind eine der Säulen sozialer Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung. Sie…
Prozess- und Betriebsinnovationen können durch Marktversagen in Form unzureichender Informationen und positiver externer Wirkungen beeinträchtigt werden, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.