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Ausbildungsmaßnahmen wirken sich im Allgemeinen zum Vorteil der gesamten Gesellschaft aus, da sie das Reservoir an qualifizierten Arbeitskräften, aus dem andere Unternehmen schöpfen können, vergrößern, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft stärken und auch ein wichtiges Element der Beschäftigungsstrategie der Union sind. Daher sollten Beihilfen zur Ausbildungsförderung unter bestimmten Voraussetzungen von der Anmeldepflicht freigestellt werden. Angesichts der besonderen Nachteile, mit denen KMU konfrontiert sind, sowie der Tatsache, dass sie bei Ausbildungsinvestitionen relativ gesehen höhere Kosten zu tragen haben, sollten die Intensitäten der mit dieser Verordnung freigestellten Beihilfen im Falle von KMU heraufgesetzt werden. Auch bei Ausbildungsmaßnahmen zugunsten von benachteiligten Arbeitnehmern oder Arbeitnehmern mit Behinderungen sollten die Intensitäten der mit dieser Verordnung freigestellten Beihilfen erhöht werden. Die Besonderheiten der Ausbildung im Bereich des Seeverkehrs rechtfertigen eine gesonderte Behandlung dieses Bereichs.
Risikofinanzierungsbeihilferegelungen zugunsten von KMU in Form von Steueranreizen für unabhängige private Investoren, die natürliche Personen sind, und für…
Beihilfen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der…
Beihilfen für Unternehmensneugründungen sind im Sinne des Artikels 107 Absatz 3 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108…
Für KMU kann der Zugang zu neuen technologischen Entwicklungen, Wissenstransfer und hochqualifiziertem Personal schwierig sein. Beihilfen für Forschungs- und…
Für bestimmte Gruppen benachteiligter oder behinderter Arbeitnehmer ist es nach wie vor besonders schwierig, in den Arbeitsmarkt einzutreten und sich dort zu…
Auch Anlaufbeihilfen für kleine Unternehmen, Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen und Beihilfen für die Kosten der gezielten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.