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Als Teil ihrer Strategie Europa 2020 hat sich die Union das Ziel gesetzt, bis 2020 ihre Energieeffizienz um 20 % zu verbessern; zu diesem Zweck wurde die Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG erlassen, die den gemeinsamen Rahmen für die Förderung der Energieeffizienz in der Union bildet und mit der das übergeordnete Ziel verfolgt wird, den Primärenergieverbrauch der Union um mindestens 20 % zu senken. Mit Blick auf die Verwirklichung dieser Ziele sollten Maßnahmen zur Unterstützung von Energieeffizienz, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sowie energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte unter die Gruppenfreistellung fallen.
Um die Ziele der Union für erneuerbare Energien nach der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der…
In der Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Eine Energiepolitik für Europa“ wurde angeregt, dass die Europäische Union sich…
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 30. April 2017 und bis zum 30. April 2020 jeweils einen Energieeffizienz-Aktionsplan im Sinne von…
Der auf Bürogeräte entfallende Anteil am Energieverbrauch wird in der Zukunft aufgrund neuer Anwendungen und Funktionen zunehmen. Damit das Ziel der Union, 20 %…
Die Union hat zugesagt, bis 2020 einen Rückgang ihrer Treibhausgasemissionen (im Folgenden „THG-Emissionen“) um mindestens 20 % zu erreichen (um 30 %, sofern…
Diese Verordnung wird zur Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union beitragen. Im Einklang mit den Zielen des Übereinkommen von Paris, das am 12.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.