Erwägungsgrund 108 32016R0429
Für bestimmte Tierarten, bei denen es wichtig ist, dass einzelne Tiere oder Gruppen rückverfolgt werden können, sollte ein physisches Mittel zur Identifizierung vorgeschrieben sein. Daraus folgt, dass das jeweilige Tier physisch gekennzeichnet, mit einer Marke oder einem Mikrochip versehen oder mit einer anderen Methode, die auf oder in seinem Körper zu sehen oder aufzufinden und nicht einfach zu entfernen ist, gekennzeichnet werden muss.