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Die Durchführung dieser Verordnung sollte überwacht werden. Die Kommission sollte daher in Bezug auf Bestimmungen zur freiwilligen Etikettierung von Rindfleisch spätestens fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung und in Bezug auf Bestimmungen zur elektronischen Kennzeichnung spätestens neun Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat zwei Berichte vorlegen, die sich mit der Durchführung dieser Verordnung sowie mit der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der Einführung einer unionsweiten obligatorischen elektronischen Kennzeichnung befassen. Diesen Berichten sollten erforderlichenfalls geeignete Gesetzgebungsvorschläge beigefügt werden.
Folgender Artikel wird eingefügt: Berichterstattung und legislative Entwicklungen Spätestens am — 18. Juli 2019 in Bezug auf die Bestimmungen für freiwillige…
Spätestens am — 18. Juli 2019 in Bezug auf die Bestimmungen für freiwillige Etikettierung, und — 18. Juli 2023 in Bezug auf die Bestimmungen für elektronische…
Um zu gewährleisten, dass die erforderlichen Vorschriften für das reibungslose Funktionieren der Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgbarkeit von Rindern…
Spätestens am 31. Dezember 2009 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die mögliche Einführung einer harmonisierten und…
Erstmals binnen vier Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie und danach alle zwei Jahre sollten die Mitgliedstaaten zuverlässige jährliche Statistiken…
Spätestens drei Jahre nach dem ersten Fall der Anwendung dieser Verordnung oder spätestens fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, je nachdem, welches der frühere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.