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Die Politik der Union im Bereich Grenzmanagement, Asyl und Einwanderung sowie ihre Umsetzung sollten sich nach dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten nach Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) richten. Soweit erforderlich, müssen im Rahmen dieser Politik erlassene Rechtsakte der Union geeignete Maßnahmen für die Umsetzung dieses Grundsatzes enthalten und die Lastenteilung, auch durch eine auf freiwilliger Basis erfolgende Überstellung von Personen, die internationalen Schutz genießen, fördern.
Gemäß Artikel 80 AEUV gilt für die Politik der Union im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung und ihre Umsetzung der Grundsatz der Solidarität und der…
Das Ziel der Union, gemäß Artikel 67 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein hohes Maß an Sicherheit innerhalb des Raums…
Da das Ziel der vorliegenden Verordnung, nämlich ein Beitrag zur effizienten Steuerung der Migrationsströme und zur Durchführung, Konsolidierung und…
Die Unionspolitik im Bereich der Außengrenzen zielt auf einen integrierten Grenzschutz ab, der ein einheitliches und hohes Kontroll- und Überwachungsniveau…
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten innerhalb der Union…
Die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehene Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten innerhalb der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.