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Die vorliegende Verordnung sollte zu diesem Gesamtkonzept beitragen, indem ein gemeinsamer Rahmen für die Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten — im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten — im Bereich Asyl und der einschlägigen Maßnahmen im Bereich Migrationsmanagement festgelegt wird und indem der Grundsatz der Solidarität und einer gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten, auch in finanzieller Hinsicht, zwischen den Mitgliedstaaten, der nach Maßgabe von Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) für die Politik im Bereich Asyl und Migration gilt, geachtet und vertieft wird. Der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Verteilung der Verantwortlichkeiten sollte die Prämisse sein, auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten gemeinschaftlich die Verantwortung für das Migrationsmanagement teilen, insbesondere in dem Bereich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung beachten die Union und die Mitgliedstaaten den in Artikel 80 AEUV verankerten Grundsatz der…
Die von der Union und den Mitgliedstaaten im Bereich des Asyl- und Migrationsmanagements im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten gemeinsam getroffenen…
Diese Verordnung sollte auf den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates geltenden Grundsätzen aufbauen; dabei sollte…
Die Politik der Union im Bereich Grenzmanagement, Asyl und Einwanderung sowie ihre Umsetzung sollten sich nach dem Grundsatz der Solidarität und der gerechten…
Nach Artikel 80 AEUV gilt für die Politik der Union im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung und ihre Umsetzung, auch in finanzieller Hinsicht, der…
Diese Verordnung gewährleistet die wirksame Anwendung des Grundsatzes der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.