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Das Erklären der Ausgaben, die die Staaten aus einem Finanzbeitrag aus dem Fonds bestritten haben, sollte möglichst einfach gemacht werden. Daher sollte für Staaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, ein Einheitswechselkurs für die gesamte Ausführung des Finanzbeitrags gelten.
Die Artikel 8 und 9 erhalten folgende Fassung: Alle in den Anträgen auf einen Finanzbeitrag aus dem Fonds und in den Durchführungsrechtsakten nach Artikel 4…
Unbeschadet des Artikels 43 können die Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, für die Zwecke des Absatzes 8 dieses Artikels den Euro-Umrechnungskurs…
Die Mitgliedstaaten, die nicht an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmen, geben den für die jährliche Haushaltsvorausschätzung und für…
Alle in den Anträgen auf einen Finanzbeitrag aus dem Fonds und in den Durchführungsrechtsakten nach Artikel 4 Absatz 4 sowie in den Übertragungsvereinbarungen,…
Ausgehend von den Erfahrungen des Programmplanungszeitraums 2007–2013 sollte eine explizite Ausnahmeregelung für die Umrechnung der getätigten Ausgaben in eine…
Für die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, ist ein Verfahren für die Umrechnung der in Landeswährung ausgedrückten Beträge in Euro…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.