Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte in der Lage sein, eine schnelle Entscheidung dahingehend zu treffen, spezifische Finanzmittel bereitzustellen und sie so schnell wie möglich einzusetzen. Verwaltungsverfahren sollten entsprechend angepasst und auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Zu diesem Zweck haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung geschlossen.
Die Haushaltsdisziplin erfordert ferner eine kontinuierliche Überprüfung der mittelfristigen Haushaltslage. Die Kommission sollte daher bei der Vorlage des…
Die Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 betreffend die Haushaltsdisziplin enthält Vorschriften, die eine ordentliche Verwaltung der…
In dieser Verordnung wird für die gesamte Laufzeit des Programms eine Finanzausstattung festgesetzt, die für die Haushaltsbehörde den vorrangigen Bezugsrahmen…
Aus der Reserve für Krisen im Agrarsektor sollten gemäß den Bedingungen und dem Verfahren des Artikels 24 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und von 17. Dezember…
In diesen Beschluss wird für die gesamte Geltungsdauer der Finanzierungsvorschriften ein Betrag eingesetzt, der als finanzieller Bezugsrahmen im Sinne von…
Dieser Beschluss legt für die Durchführung des Programms eine Finanzausstattung fest, die während des jährlichen Haushaltsverfahrens für die Haushaltsbehörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.