Erwägungsgrund 2 32014R0697
Mit der Verordnung (EG) Nr. 906/2009 wurden die Bestimmungen für Konsortien vereinfacht und wesentlich geändert. Da der neue Rechtsrahmen erst seit kurzer Zeit besteht und angewendet wird, sollten weitere Änderungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vermieden werden. So wird ein Anstieg der Kosten, die den Unternehmen der Branche aus der Einhaltung der Vorschriften entstehen, verhindert.