Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Serie von Euro-Münzen umfasst acht Stückelungen von 1 Cent bis 2 Euro, die die in Anhang I aufgeführten technischen Merkmale aufweisen.
2 000 Münzen bei den Stückelungen 0,05 EUR, 0,02 EUR und 0,01 EUR,
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro gelten Münzen, die auf Euro und Cent lauten und den vom Rat…
In der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelung und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen wurden die…
Abweichend von Absatz 1 kann auf der Randprägung der 2-Euro-Münzen die Stückelung angegeben werden, sofern nur die Zahl „2“ oder der Begriff „Euro“ oder beides…
„Umlaufmünzen“ sind für den Umlauf bestimmte Euro-Münzen, deren Stückelungen und technische Merkmale in der Verordnung (EG) Nr. 975/98 festgelegt sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.