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Damit Umlaufmünzen leicht erkennbar sind und eine angemessene Kontinuität bei der Prägung sichergestellt ist, sollten die Mitgliedstaaten die auf den nationalen Seiten der regulären Umlaufmünzen verwendete Gestaltung nur alle 15 Jahre ändern können, außer bei einem Wechsel des auf der Münze abgebildeten oder genannten Staatsoberhaupts. Dies sollte jedoch unbeschadet etwaiger Änderungen gelten, die erforderlich sind, um Münzfälschungen zu verhindern. Über Änderungen der Gestaltung der gemeinsamen europäischen Seite der Umlaufmünzen sollte der Rat beschließen, wobei nur die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, über Stimmrechte verfügen sollten.
Der Rat wird ermächtigt, die Gestaltung für neue oder geänderte nationale Seiten von Umlaufmünzen mit qualifizierter Mehrheit nach dem Verfahren zu genehmigen,…
Unbeschadet etwaiger Änderungen, die erforderlich sind, um Münzfälschungen zu verhindern, dürfen die auf den nationalen Seiten der regulären Münzen verwendeten…
Darüber hinaus sollten für die Genehmigung der Gestaltung der nationalen Seiten der Euro-Münzen einheitliche Bedingungen festgelegt werden, um zu verhindern,…
Angesichts der Tatsache, dass Euro-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet umlaufen, und um zu verhindern, dass ungeeignete Gestaltungen Verwendung finden,…
Bei der Auswahl der Gestaltung der nationalen Seite der Umlaufmünzen wird berücksichtigt, dass Euro-Münzen in allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist,…
Die Gestaltung auf der nationalen Seite der Euro-Münzen wird von jedem Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, festgelegt, wobei zu berücksichtigen ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.