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Es sollte den einzelnen Mitgliedstaaten gestattet sein, aus Anlass eines Ereignisses von großer nationaler oder europäischer Bedeutung Gedenkmünzen auszugeben, während von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegebene Gedenkmünzen Ereignissen von höchster europäischer Bedeutung vorbehalten sein sollten. Die 2-Euro-Münze ist insbesondere aufgrund ihres großen Durchmessers, ihrer technischen Merkmale und der damit verbundenen Fälschungssicherheit für diesen Zweck am besten geeignet.
Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, sollten zum Gedenken an bestimmte Ereignisse auch 2-Euro-Gedenkmünzen ausgeben können, wobei die Anzahl solcher…
Gedenkmünzen haben eine von regulären Münzen abweichende nationale Gestaltung und werden nur zum Gedenken an ein Ereignis von großer nationaler oder…
Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben, außer wenn
Auf Initiative der Europäischen Kommission geben die Mitgliedstaaten der Euro-Zone im zweiten Halbjahr 2015 zur Würdigung des 30-jährigen Bestehens der…
Auf Initiative der Europäischen Kommission soll im Januar 2012 anlässlich des 10. Jahrestages der Einführung der Euro-Münzen und Euro-Banknoten von allen…
Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „35 Jahre Deutsche Einheit“ eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.