Erwägungsgrund 10 32014R0729
Die Gestaltung einer gemeinsamen europäischen und einer eigenen nationalen Seite der Münzen ist ein angemessener Ausdruck des Gedankens der europäischen Währungsunion zwischen den Mitgliedstaaten. Auf den gemeinsamen europäischen Seiten der Euro-Münzen sind sowohl der Name der einheitlichen Währung als auch die Stückelung angegeben. Auf der nationalen Seite sollten weder der Name der Währung noch die Stückelung der Münze wiederholt werden.