Erwägungsgrund 5 32014R0772
Um einer Verpflichtung zur Verringerung der Prozentpunkte für bestimmte Arten von Vorhaben gemäß Anhang I nachzukommen, sollten — wenn aufgrund der Einhaltung mehrerer Kriterien nach Anhang I für ein Vorhaben eine oder mehrere prozentuale Erhöhungen und gleichzeitig eine oder mehrere Verringerungen der Prozentpunkte angewandt werden können — die möglichen Erhöhungen unberücksichtigt bleiben und nur der höchste Verringerungssatz angewendet werden.