Erwägungsgrund 2 32014R0806
Die zwischen den nationalen Abwicklungsvorschriften sowie den entsprechenden Verwaltungsverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten bestehenden Unterschiede sowie die Tatsache, dass es kein einheitliches Beschlussfassungsverfahren für die Abwicklung in der Bankenunion gibt, tragen zu diesem mangelnden Vertrauen und zur Instabilität des Marktes bei, da hinsichtlich der möglichen Folgen des Ausfalls einer Bank keine Vorhersagbarkeit gewährleistet ist.