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Der Ausschuss sollte interne Abwicklungsteams einrichten, die sich aus eigenem Personal und Personal der nationalen Abwicklungsbehörden, einschließlich, falls angemessen, Beobachter aus nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten, zusammensetzen. Diese internen Abwicklungsteams sollten der Leitung von Koordinatoren, die aus den Reihen der leitenden Mitarbeiter des Ausschusses ernannt werden, unterstehen, die eingeladen werden könnten, als Beobachter an den Präsidiumssitzungen des Ausschusses teilzunehmen.
Der Ausschuss kann interne Abwicklungsteams einrichten, die sich aus seinen Mitarbeitern und Mitarbeitern der nationalen Abwicklungsbehörden sowie, falls…
die Bestellung, Absetzung oder Ersetzung vonGutachtern, Verwaltern, Wirtschaftsprüfern, Anwälten und sonstigen Berufsträgern, die die nationale…
Soweit dies als zweckmäßig und/oder notwendig erachtet wird, kann der Vorsitz des Ausschusses der Aufsichtsstellen auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedern…
Der Ausschuss sollte Präsidiums- und Plenarsitzungen halten. In seinen Präsidiumssitzungen sollte er aus seinem Vorsitzendem, vier weiteren unabhängigen…
Da der Ausschuss die nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten bei ihren Abwicklungsbeschlüssen ersetzt, sollte er auch für die Zwecke…
Mit Blick auf die Wahrung der Vertraulichkeit der Arbeit des Ausschusses sollten seine Mitglieder und sein Personal, einschließlich der Mitarbeiter, die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.