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Das nationale Parlament eines teilnehmenden Mitgliedstaats oder sein zuständiger Ausschuss sollte in der Lage sein, den Vorsitz einzuladen, gemeinsam mit einem Vertreter der nationalen Abwicklungsbehörde an einem Gedankenaustausch über die Abwicklung von Instituten in diesem Mitgliedstaat teilzunehmen. Eine solche Rolle der nationalen Parlamente ist aufgrund der potenziellen Auswirkungen, die die Abwicklungsmaßnahmen auf die öffentlichen Finanzen, die Institute, deren Kunden und Angestellte sowie auf die Märkte in den teilnehmenden Mitgliedstaaten haben können, angemessen. Der Vorsitzende und die nationalen Abwicklungsbehörden sollten positiv auf solche Einladungen zu einem Gedankenaustausch mit den nationalen Parlamenten reagieren.
Das nationale Parlament eines teilnehmenden Mitgliedstaats kann den Vorsitzenden einladen, gemeinsam mit einem Vertreter der nationalen Abwicklungsbehörde an…
Das nationale Parlament eines teilnehmenden Mitgliedstaats kann den Vorsitzenden oder ein Mitglied des Aufsichtsgremiums einladen, gemeinsam mit einem Vertreter…
Die EZB sollte die Berichte, die sie an das Europäischen Parlament und den Rat richtet, auch den nationalen Parlamenten der teilnehmenden Mitgliedstaaten…
Ein wirtschaftspolitischer Dialog mit dem Europäischen Parlament kann vorgesehen werden, der der Kommission die Möglichkeit bietet, ihre Analysen der…
Außerdem hat sich aus der Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung ein engerer Dialog mit dem Europäischen Parlament ergeben. Zwar wird festgestellt, dass…
Die Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung sollte eine engere und rechtzeitigere Einbeziehung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.