Erwägungsgrund 3 32014R0827
Gemäß dem Beschluss 2014/509/EU des Rates vom 23. Juli 2014 über die Einführung des Euro durch Litauen am 1. Januar 2015 erfüllt Litauen die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro und wird die für Litauen geltende Ausnahmeregelung mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.