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Deshalb sollten Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahingehend geändert werden, dass Montansäureester (E 912) von der Unionsliste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen werden, da ihr Verbleib auf der Liste aufgrund fehlender jüngerer wissenschaftlicher Belege nicht mehr zu rechtfertigen ist.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 912 gestrichen.
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B Abschnitt 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ wird der…
Montansäureester (E 912) sind Wachse, die gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Überzugsmittel zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten,…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 enthält eine Unionsliste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit den…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist für die Europäische Union eine Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist für die Europäische Union eine Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.