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Am 7. Juni 2013 gab die Behörde ein Wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung von Montansäureestern (E 912) als Lebensmittelzusatzstoffe ab. In dem Gutachten wurde festgestellt, dass keine Daten über die Toxikokinetik sowie über die Reproduktions- und Entwicklungstoxizität von Montansäureestern vorliegen. Es gibt nur wenige Daten zur kurzfristigen und subchronischen Toxizität, zur Gentoxizität und chronischen Toxizität sowie zur Karzinogenität von Montansäureestern. Zur Verwendung wurden keine Daten vorgelegt. Aufgrund dieser Beschränkungen schloss die Behörde, dass Montansäureester als Lebensmittelzusatzstoffe nicht bewertet werden können.
Deshalb sollten Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 dahingehend geändert werden, dass Montansäureester…
Zu diesem Zweck ist in der Verordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission ein Programm zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffe festgelegt. Nach der…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die in…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Behörde um ein Gutachten, um die EU-Liste der Lebensmittelzusatzstoffe in…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 ersucht die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um ein Gutachten, um die…
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 muss die Kommission die Behörde um ein Gutachten ersuchen, um die EU-Liste der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.