Erwägungsgrund 4 32014R0966
Die geltenden Spezifikationen für Calciumpropionat (E 282) schreiben einen Höchstgehalt an Fluorid von 10 mg/kg vor, was zu Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen und der Herstellung dieses Zusatzstoffs führt. Calciumpropionat (E 282) wird aus Calciumoxid (E 529) gewonnen, für das ein Höchstgehalt an Fluorid von 50 mg/kg festgelegt ist. Zur Herstellung von Calciumpropionat, das dem geltenden Höchstgehalt an Fluorid entspricht, müssen die Hersteller Calciumoxid mit einem Höchstgehalt an Fluorid von 33 mg/kg verwenden, was unter dem derzeit zulässigen Höchstgehalt liegt. Daher ist auf dem europäischen Markt kaum ein Calciumoxid erhältlich, das zur Herstellung von Calciumpropionat geeignet ist. Damit ausreichend Calciumoxid für die Herstellung von Calciumpropionat beschafft werden kann, sollte der Höchstgehalt an Fluorid für Calciumpropionat von 10 auf 20 mg/kg erhöht werden.