Erwägungsgrund 5 32014R0966
Der neue Höchstgehalt von 20 mg/kg bleibt weit unter den Höchstgehalten an Fluorid, die derzeit für andere Lebensmittelzusatzstoffe gelten. Die zusätzliche Exposition gegenüber Fluorid aufgrund des neuen Höchstgehalts dürfte gering bleiben und nicht zu einem Anstieg der Gesamtaufnahme führen. Daher sollte die Änderung der Spezifikationen für den Lebensmittelzusatzstoff Calciumpropionat (E 282) erlaubt werden.