Erwägungsgrund 10 32014R0969
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist die Verwendung von Calciumascorbat (E 302) bereits zugelassen für „nur abgepacktes, gekühltes, nicht verarbeitetes und verzehrfertiges Obst und Gemüse und abgepackte, nicht verarbeitete und geschälte Kartoffeln“ unter der Lebensmittelkategorie 04.1.2 „Obst und Gemüse, geschält, geschnitten und zerkleinert“.