Erwägungsgrund 3 32014R0969
Am 12. November 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Calciumascorbat (E 302) und Natriumalginat (E 401) als Überzugsmittel bei bestimmtem abgepacktem, gekühltem, nicht verarbeitetem, verzehrfertigem Obst und Gemüse gestellt; dieser wurde den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.