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Die Mitgliedstaaten sollten in enger Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zur Errichtung und Verwaltung des Vorhabenportals auch dadurch beitragen können, dass sie der Kommission Informationen über Investitionsvorhaben in ihrem Hoheitsgebiet übermitteln. Vor Beginn der Errichtung des Vorhabenportals sollte die Kommission unter Beteiligung der EIB angemessene Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, Experten und Interessenträgern zu den Grundsätzen und Leitlinien für in das Vorhabenportal aufzunehmende Vorhaben, einschließlich Mechanismen zur Vermeidung einer Veröffentlichung von Vorhaben, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen könnten, und zu dem Muster für die Veröffentlichung von Informationen über einzelne Vorhaben führen.
Die Mitgliedstaaten können zur Errichtung und Verwaltung des Vorhabenportals beitragen.
Die EIB empfiehlt Projektträgern, die bei der EIB einen Finanzierungsantrag stellen — vor allem, wenn es sich um untergeordnete Vorhaben handelt —, sich mit…
In der Union gibt es eine erhebliche Zahl potenziell aus wirtschaftlicher und technischer Sicht tragfähiger Vorhaben, die keine Finanzierung erhalten, weil sie…
Das Vorhabenportal sollte Vorhaben in der gesamten Union umfassen und Zwecken der Sichtbarkeit für Investoren und der Information dienen. Darunter sollten…
Es sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, über den die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen können, wenn eine ausländische…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(5a) Die EIB empfiehlt Projektträgern, die bei der EIB einen Finanzierungsantrag stellen — vor allem, wenn es sich um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.